Bauen am Gewässer
Wenn Sie eine Anlage (z.B. Gebäude, Brücke, Leitungsanlagen, etc.) in, an, über oder unter Gewässern errichten, ändern oder beseitigen wollen, kann dafür eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Wenn Sie eine Anlage in, an, über oder unter Gewässern erster oder zweiter Ordnung errichten, wesentlich ändern oder stilllegen (beseitigen), benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung.
Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als sechzig Meter von der Uferlinie entfernt sind oder die die Unterhaltung oder den Ausbau beeinträchtigen können.
Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind die Isar, die Würm, der Würmkanal, die Goldach und der Schwebelbach.
Weiterhin sind Anlagen an festgesetzten Gewässern dritter Ordnung, wie z.B. Hachinger Bach, Schleißheimer Kanal, Seebach samt Gleißenbach, Garchinger Mühlbach und Schwabinger Bach genehmigungspflichtig.
Anlagen sind insbesondere:
- bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen
- Leitungsanlagen
- Fähren
Ist für diese Anlage eine Baugenehmigung oder eine bauaufsichtliche Zustimmung erforderlich, so entfällt diese Genehmigung.
Bitte stellen Sie den Antrag formlos, aber schriftlich.
Bei fachlich-wasserwirtschaftlichen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gaertner, Tel. 089 / 21233-2620.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.
- Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 mit Standortkennzeichnung (z. B. Kopie aus der topografischen Karte)
- Lageplan mit gut lesbaren Flurnummern und Kennzeichnung des Vorhabens
- Freiflächengestaltungsplan
- Evtl. Bauzeichnungen der Bauwerke und wichtigen Bauteile in Grundrissen und Schnitten im Maßstab 1:100 oder größer mit Bemaßung und Höhenkoten / Angaben zum Wasserstand
- Erläuterungsbericht zum Vorhaben
- Vorhabensträger, Zweck des Vorhabens, bestehende Verhältnisse (Wasserstände, Abflussgeschehen, Wasserbeschaffenheit, Gewässerbenutzungen, etc.)
- Lage des Vorhabens
- Art und Umfang des Vorhabens
- Auswirkungen des Vorhabens (Abflussgeschehen, Gewässerbett, Uferstreifen, etc.)
- Evtl. Angaben zu Maßnahmen über hochwasserangepasstes Bauen
- Rechtsverhältnisse (Unterhaltungspflicht, etc.)
- Bemessung und evtl. Vorlage eines hydraulischen Nachweises für ausgewählte Hochwasserereignisse (zwingend HQ100)
- wasserwirtschaftliche Grundlagen der Berechnungen
- kritische Schubspannungen und Fließgeschwindigkeiten in Ausbauquerschnitten
- hydrologische Auswirkungen des Vorhabens (Hochwasserabfluss, Hochwasserrückhalteraum, Abflussgeschehen)
- Angaben zum Retentionsraumverlust und Retentionsraumausgleichsmaßnahmen
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Der Umfang der Unterlagen ist je nach Größe und Auswirkungen der Maßnahmen abhängig vom Einzelfall. Eine vorherige Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt München wird empfohlen.
§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 20 Bayer. Wassergesetz (BayWG)
Bauliche Anlage: 2 bzw. 5 Promille der Baukosten, mindestens 50,00 Euro bzw. 100,00 Euro.
andere Anlage: 50,00 Euro bis 4.000,00 Euro.
Kostenfrei, soweit die Genehmigung unmittelbar und ausschließlich Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinn des Art. 1 Bayer. Naturschutzgesetz dient.
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
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Herr Lenz
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Telefon:
089 / 6221-2634
Fax:
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F 2.31
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2215 |
E-Mail: | wasserrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.