Baulicher Brandschutz
Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sollen der Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und die Rettung von Mensch und Tier im Brandfall sicherstellen. Das Landratsamt München führt in diesem Zusammenhang Prüfungen durch oder steht Ihnen für Einzelfragen beratend zur Seite.
Aufgaben:
- Beratung zu Einzelfragen des baulichen Brandschutzes
- Prüfung brandschutztechnischer baulicher Mängel an vorhandenen Gebäuden, die in Rahmen der Feuerbeschau festgestellt wurden
- Durchführung von Wiederholungsprüfungen bei Versammlungsstätten nach § 46 Abs. 3 VStättV
- Teilnahme an Störfallinspektionen gemäß §§ 16+17 Störfallverordnung (12.BImSchV)
- Verfolgung von Mängeln, die durch die Kaminkehrer festgestellt wurden und nicht innerhalb der Frist beseitigt wurden
- Für die Beurteilung sind die üblichen Bauantragsunterlagen mit den Nachweisen für den vorbeugenden Brandschutz vorzulegen.
- Für Beratung und die Beurteilung isolierter Abweichungen sind darüber hinaus Grundrisse, Schnitte, ggf. Fotos und Detailbeschreibung vorzulegen.
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- aufgrund der Bayerischen Bauordnung erlassene Vorschriften
keine Kosten
Sofern die Beseitigung von Brandschutzmängeln mittels bauaufsichtlicher Anordnung durchgesetzt werden muss, fallen für den Erlass des Bescheides entsprechende Kosten an. Es steht hierfür ein Gebührenrahmen von 25€ bis 2500€ zur Verfügung.
Falls eine persönliche Beratung gewünscht ist, empfehlen wir auf Grund von Außendiensten und Teilzeitregelung eine Terminvereinbarung.
- Interessengemeinschaft Brandschutz
- Baurecht und Technik
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Fragen und Antworten zum Bauordnungsrecht, Rauchwarnmelder
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Bayern.Recht
Bayerische Staatskanzlei
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Birkle
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1720
Fax:
089 / 6221 44-1720
Zimmer:
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.2 - Bautechnik
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | - |
E-Mail: | bautechnik [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.07.2024. aktualisiert.