Bauschutt zum Wegebau verwenden

Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffe können zu Bau und Instandsetzung von Feld- und Waldwegen verwendet werden, wenn bestimmte Anforderungen beachtet werden.

Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffe können zu Bau und Instandsetzung von Feld- und Waldwegen verwendet werden, wenn bestimmte Anforderungen beachtet werden. Die Verwendung von geeignetem Material trägt dazu bei, die natürlichen Rohstoffe zu schonen und ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Die Verwendung von ungeeignetem Material kann sich jedoch nachteilig auf die Gewässer, den Naturhaushalt und den Erholungswert der Landschaft auswirken. Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffe können mit Schadstoffen belastet sein und bei einer unsachgemäßen Verwendung für den Feld- und Waldwegebau schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Da häufig Unkenntnis über die bei Bau und Instandsetzung von Feld- und Waldwegen einzuhaltenden Anforderungen besteht, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wesentlichen Anforderungen dargestellt werden.

§ 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Soweit im Einzelfall jedoch Erlaubnisse, Gestattungen usw. erforderlich sind, können dafür Kosten anfallen.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, Wegebau- und Instandsetzungsvorhaben vorab frühzeitig dem Landratsamt freiwillig anzuzeigen.

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.