Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen

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Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.05.2024. aktualisiert.