Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen
Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.
Nicht jede Einwirkung stellt eine schädliche Umwelteinwirkung dar. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Einwirkung der Nachbarschaft nach Art, Ausmaß oder Dauer nicht zugemutet werden kann. Dies muss in jedem Einzelfall festgestellt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass von einem Gewerbebetrieb keinerlei Einwirkung ausgeht.
Liegt eine schädliche Umwelteinwirkung vor, kann das Landratsamt München den verursachenden Gewerbebetrieb verpflichten, die Störung zu beheben oder, wenn dies technisch nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Liegt keine schädliche Umwelteinwirkung vor, müssen die Betroffenen die Einwirkung hinnehmen.
Bei Belästigungen durch Einzelpersonen im Nachbarschaftsverhältnis wird das Landratsamt München nicht tätig, beispielsweise bei nächtlichen Ruhestörungen durch lautstarke Unterhaltung oder Rauchbelästigungen durch Grillen. Dies gilt auch für Lärmbelästigungen durch privat betriebene Luft-Wärmepumpen. In diesen Fällen ist der Privatrechtsweg zu beschreiten (§§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Vorrangig sollte jedoch im Gespräch mit der Nachbarin oder dem Nachbarn eine Lösung gesucht werden.
§§ 5, 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
§§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
Es fallen keine Kosten an.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Für Beschwerden soll vorrangig das Beschwerdeformular verwendet werden, sie können jedoch auch auf andere Weise schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt München gerichtet werden. Eine telefonische Beschwerde genügt nicht. Wichtig ist, dass Art, Ausmaß und Dauer der Belästigung sowie der verursachende Gewerbebetrieb (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.
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Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.05.2024. aktualisiert.