Beratung in Gartenfragen

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung beim Landratsamt München berät kostenlos Interessierte aus dem Landkreis  rund um die Themen Garten, Grün und Biodiversität.

Beratung der Landkreisbürger

Der Ursprung der Gartenberatung durch den Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung (damals noch Baumwart genannt) geht bis ins Mittelalter zurück.

In den Kriegszeiten stand bei den Gartenbesitzern der Nutzgarten mit Obst, Gemüse und Kräutern im Vordergrund. Der Nutzgarten war in früheren Zeiten, außer den Nutztieren, ein wichtiger, meist der einzige Nahrungslieferant. Umso wichtiger war es dann auch gesundes Obst und Gemüse in ausreichender Menge anzubauen und zu ernten. Der Kreisfachberater mit seinem Wissen über geeignete Pflanzenarten und Sorten für den jeweiligen Standort, sowie die Kenntnisse über Pflanzenschädlinge und deren Bekämpfung, Bodenverbesserungsmittel und Düngung (früher meist in Form von Kompost, Gründüngung etc.) und der richtigen Obstbaumschnitt war für die Gartenbesitzer ein wichtiger, ja überlebensnotwendiger Ansprechpartner.

Heute spielt der Nutzgarten in unseren Hausgärten nur noch eine untergeordnete Rolle, es überwiegt der Ziergarten. Obst und Gemüse kann man überall in den entsprechenden Geschäften und auf den Wochenmärkten zu jeder Jahreszeit kaufen. Zu jeder Jahreszeit, dies bedeutet aber auch, dass das Obst und Gemüse in der Regel unreif geerntet werden muss, oder der Reifeprozess wird mit chemischen Mitteln künstlich verzögert. Nur so kann die Ware den langen Transport heil überstehen. Zudem verursachen die weiten Wegstrecken (LKW, Flugzeug, Schiff) eine hohe Umweltbelastung. Dies führt bei immer mehr Gartenbesitzern wiederum dazu, doch noch, wenn der Platz ausreicht, eine kleine Ecke Obst und /oder Gemüse anzubauen, um dies ungespritzt und reif, mit vollem Aroma und gesunden Vitaminen, anzubauen.

Wie kann heute der Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung den Gartenbesitzern helfen?

Die Fragen sind vielfältig, vielfältig wie es auch die Gärten sind. In diesem Zusammenhang muss auch betont werden, wie es der Name schon sagt, der "Kreisfachberater berät", er zeichnet keine Gartenpläne und arbeitet keine Pflanzenlisten aus. Aber der Kreisfachberater berät neutral und kostenlos. Die häufigsten Fragen zu den verschiedensten Themen, die an den Kreisfachberater herangetragen werden:

Um- und Neugestaltung des Gartens

Dazu zählt auch:

  • die Gestaltung von naturnahen Gärten (eine Pflanzenliste geeigneter heimischer Bäume und Sträucher finden Sie weiter unterhalb bei Formulare und Merkblätter)
  • Anlegen einer Blumenwiese,
  • eines Gartenteichs,
  • eines Steingartens,
  • Errichten einer Trockenmauer,
  • Bepflanzen eines Staudenbeetes,
  • Anpflanzen einer Fassadenbegrünung,
  • Pflanzen einer Laubhecke,
  • Aufbau und bepflanzen einer Dachbegrünung und weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Baumschutz

  • In Augenscheinnahme von Bäumen mit Stammschäden, mit Faulstellen, bei Bedenken der Standsicherheit, bei eventuell erforderlichem Rückschnitt. Gegebenenfalls empfiehlt der Fachberater, einen Baumgutachter einzuschalten (keine Firmennennung).
  • Der richtige, pflanzengerechte Baum- und Strauchschnitt 

Der Schnitt von Obstbäumen und Beerensträucher

Pflegeschnitt, Erhaltungsschnitt, Verjüngungsschnitt

Der integrierte Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutz beginnt schon beim Kauf der Gehölze (richtige Pflanzenart und die richtige Sorte für den optimalen Standort). Sollten dann doch einmal Schädlinge auftauchen, zeigt der Kreisfachberater auf, welche Bekämpfungsmöglichkeiten (wenn überhaupt) sind dann am umweltfreundlichsten vorzunehmen. Eine besondere Stellung nimmt hier der Feuerbrand, der Bakterienbrand und die Monilia ein. Dies sind Krankheiten, die vom Laien kaum unterschieden werden können. Der Feuerbrand wird von einem Bakterium verursacht und ist meldepflichtig.

Bodenverbesserung und Düngung

Je nach Bodenart und den besonderen Ansprüchen der zur Pflanzung geplanten Pflanzenarten kann der vorhandene Boden mit verschiedenen Hilfsstoffen, z.B. Kompost, Lehm, Ton, Sand etc., verbessert werden. Bei der Düngung kommt es auf den Nährstoffbedarf der einzelnen Kultur- und Pflanzenart an. Sicherheitshalber sollte man mittels einer Bodenprobe den vorhandenen Nährstoffgehalt im Boden überprüfen lassen. Spätestens alle 2 - 3 Jahre sollte der vorhandene Nährstoff generell überprüft werden. Ziersträucher und Laubbäume benötigen in der Regel keine zusätzlichen Düngergaben, es sei denn, es sind Mangelerscheinungen aufgetreten. Dann sollte man den entsprechenden Dünger ausbringen. Um bei Rosen und anderen stark geschnittenen Blütensträuchern eine üppige Blütenpracht bzw. Wuchskraft zu erzielen, müssen diese gedüngt werden. Ebenso erhalten Obst- und Beerensträucher eine Düngung am Besten in organischer Form. Dichte, strapazierte Rasenflächen, die auch noch häufig geschnitten werden, benötigen 3 - 4 Düngergaben pro Jahr. Im Gegensatz dazu benötigt eine Blumenwiese keinen Dünger, hier wäre er sogar schädlich. Je weniger hier gedüngt wird, umso vielfältiger und artenreicher wird sie blühen. Im Gemüsegarten benötigen die einzelnen Kulturen unterschiedliche Düngergaben. Es gibt stark zehrende, mittelstark zehrende und schwach zehrende Gemüsearten. Ob bei der Düngung ein organischer Dünger oder ein anorganischer/mineralischer Dünger ausgebracht wird, muss jeder für sich entscheiden. Der organische Dünger braucht länger bis er pflanzenverfügbar umgewandelt wurde. Er hält aber auch länger vor. Die einzelnen Nährstoffe sind bei diesem nicht so hoch konzentriert wie beim mineralischen Dünger. Somit gibt es nicht so leicht Verbrennungen.

Aufsetzen eines Komposthaufens

Ein abgedecktes, luftdurchlässiges Behältnis an einem halbschattigen Standort ist am Besten geeignet. Kompost ist Dünger! Deshalb sollte er auch nur ca. 2 - 3 mm dick auf die Flächen ausgebracht werden. Oft enthält er viel Phosphor, Kali und Kalk, sofern er nicht ausgewaschen wird, auch Stickstoff.
Was darf auf einen Komposthaufen, was nicht? Diese Frage sollte man im Einzelfall, je nach der späteren Verwendung, entscheiden. Auf keinen Fall sollten gekochte Küchenabfälle oder Fleischreste und Knochen auf den Komposthaufen. Hierdurch werden Ungeziefer wie z.B. Mäuse und Ratten angelockt.

Anlegen eines Spielplatzes

Welche geeigneten Spielgeräte gibt es, wie groß ist der Sicherheitsabstand und was ist ein geeigneter Fallschutz?

Das Nachbarrecht

In Fragen des Nachbarrechts kann sich der Kreisfachberater nur fachlich äußern. Ein Beispiel: Die Zweige eines Baumes hängen zum Nachbarn hinüber, die Wurzeln wachsen in Nachbars Garten. Wie weit kann der vorhandene Überhang zurückgeschnitten werden, ohne dem Baum zu schaden?
Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts erfolgt nicht durch den Kreisfachberater. Hierzu ist gegebenenfalls ein Rechtsanwalt einzuschalten. Generell gilt in Bayern laut Artikel 47 AGBGB ein Grenzabstand von 50 cm für Pflanzen, die nicht höher wachsen als 2,00 m. Bei höher wachsenden Pflanzen ist ein Grenzabstand von mindestens 2,00 m einzuhalten. Weitere rechtliche Vorgaben können unter § 910 BGB (Überhang) und § 923 (der Grenzbaum) nachgelesen werden. Sehr informativ und hilfreich ist auch die Broschüre "Rund um die Gartengrenze" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Den Link hierzu finden Sie weiter unten bei "Externe Links".

Darüber hinaus gibt es je nach Garten weitere Themen, zu deren Lösung der Kreisfachberater beitragen kann. Falls es erforderlich ist, werden diese Beratungen auch vor Ort in dem jeweiligen Garten durchgeführt.

Weitere interessante Informationen zum Thema Gartenbau finden Sie über den unten aufgeführten Link "Fachinformationen des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege".

Beratung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen

Der Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung berät die Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen in folgenden Fragen:

Grünflächengestaltung

  • Um- und Neugestaltung sowie Pflege von öffentlichen Grünanlagen
  • Verbesserung des Straßen- und Ortsbildes durch Anpflanzung von geeigneten Bäumen in ausreichend großen Pflanzinseln
  • Spielplätze, Friedhöfe
  • öffentliche Stellplätze (sowohl im Hinblick auf die Art der Befestigung als auch der Bepflanzung) und sonstige öffentliche Einrichtungen, sofern es hierbei um grüntechnische Belange geht

Baumschutz

  • Beratung, auch mit Ortsbesichtigungen, im Zusammenhang mit Anträgen von Bürgern auf Fällung von Bäumen bei einer vorhandenen Baumschutzverordnung, einer Gemeindesatzung oder einer Festsetzung im Bebauungsplan. Beurteilung der Baumvitalität, der Standfestigkeit und der eventuell erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der Bäume. Notfalls wird empfohlen, einen Baumgutachter einzuschalten
  • Beratung bei erforderlichem Baum- und Strauchschnitt
  • Beratung bei Streitigkeiten mit Bürgern im Zusammenhang mit überhängenden Ästen von Straßenbäumen in das private Grundstück
  • Beratung bei Schädlingsbefall im öffentlichen Grün, einschließlich der Bekämpfungsmöglichkeiten

Neophytenbestand

Beratung bei der Beseitigung von großflächigem Neophytenbestand, z.B. Springkraut, Herkulesstauden, japanischem Knöterich, Beifußblättriges Traubenkraut

Organisation und Durchführung von Wettbewerben

Enge Zusammenarbeit mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei der Organisation und Durchführung von Wettbewerben im Bereich der Gartenkultur und Landespflege (z.B. Unser Dorf hat Zukunft, Unser Dorf soll schöner werden, Blumenschmuckwettbewerb u. ä.).

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Ottobrunn

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Pullach im Isartal

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Sauerlach

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Schäftlarn

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Straßlach-Dingharting

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Taufkirchen

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Unterhaching

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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.1.2 - Bautechnik
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2734
E-Mail: gruenordnung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.