Beschäftigungsverhältnis Fahrlehrer eintragen / austragen
Fahrlehrer müssen jedes Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule in den Fahrlehrerschein eintragen lassen. Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen.
Als Fahrlehrer muss jedes Beschäftigungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis in den Fahrlehrerschein eingetragen sein.
Die Zuständigkeit für die Eintragung des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach dem Sitz der Fahrschule. Das Landratsamt München ist daher für Sie zuständig, wenn Sie für eine Fahrschule mit Sitz im Landkreis München tätig werden möchten.
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.
Vom Grundsatz her gilt: Jede Ausbildungstätigkeit muss einem bestimmten Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hinsichtlich Weisungsbefugnis, Aufsicht und allgemeinen Verantwortung zuzurechnen sein.
Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen (§ 10 FahrlG). Geldbußen von bis zu 500 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben sind mitzubringen / einzureichen:
- Fahrlehrerschein im Original
- geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
24,00 Euro für Berichtigung des Fahrlehrerscheins
Bei der persönlichen Vorsprache (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung) wird, unter Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, das Beschäftigungsverhältnis direkt vor Ort bei der Führerscheinstelle eingetragen (bzw. ausgetragen). Hierbei ist für die Ausfertigung eines neuen Fahrlehrerscheins mit einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei gleichzeitigem Zuzug in den Landkreis München vor Eintragung des Beschäftigungsverhältnisses die Fahrlehrerakte bei der vorher zuständigen Behörde angefordert werden muss, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahreignung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.