Besonders geschützte Tierart anmelden

Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltiers sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Haltung besonders geschützter Tierarten im Landkreis München zuständig. Bitte informieren Sie sich, ob sich Ihre Tierhaltung in einer unserer Landkreisgemeinden befindet (z.B. Oberschleißheim, Haar, Aying, Gräfelfing usw.). Sollte sich Ihre Tierhaltung beispielsweise in der Landeshauptstadt München oder einer anderen Stadt oder Gemeinde Bayerns oder Deutschlands befinden, wenden Sie sich bitte mit der Bestandsanzeige an Ihre zuständige Naturschutzbehörde.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2024. aktualisiert.