Besonders geschützte Tierart anmelden
Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltiers sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Haltung besonders geschützter Tierarten im Landkreis München zuständig. Bitte informieren Sie sich, ob sich Ihre Tierhaltung in einer unserer Landkreisgemeinden befindet (z.B. Oberschleißheim, Haar, Aying, Gräfelfing usw.). Sollte sich Ihre Tierhaltung beispielsweise in der Landeshauptstadt München oder einer anderen Stadt oder Gemeinde Bayerns oder Deutschlands befinden, wenden Sie sich bitte mit der Bestandsanzeige an Ihre zuständige Naturschutzbehörde.
Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltieres sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.
Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge).
Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge u.s.w.)
§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Es entstehen keine Kosten.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
- Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten
- Merkblatt zum Artenschutz (PDF)
- Merkblatt: Fotodokumentation bei Landschildkröten (PDF)
- Anlage zur Fotodokumentation von Landschildkröten (PDF)
- Fotounterlage für die Fotodokumentation bei Landschildkröten (PDF)
schachbrettartiges Raster mit 1 x 1 cm
- Neue Regelungen auf der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg (Südafrika) beschlossen (PDF)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Ein- und Ausfuhr von Exemplaren geschützter Arten - Jagdtrophäen - Arten, die in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgelistet sind
- Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2024. aktualisiert.