Besonders geschützte Tierart anmelden

Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltiers sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Haltung besonders geschützter Tierarten im Landkreis München zuständig. Bitte informieren Sie sich, ob sich Ihre Tierhaltung in einer unserer Landkreisgemeinden befindet (z.B. Oberschleißheim, Haar, Aying, Gräfelfing usw.). Sollte sich Ihre Tierhaltung beispielsweise in der Landeshauptstadt München oder einer anderen Stadt oder Gemeinde Bayerns oder Deutschlands befinden, wenden Sie sich bitte mit der Bestandsanzeige an Ihre zuständige Naturschutzbehörde.

Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltieres sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.

Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen,  Rechnungen, Verträge).

Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen,  Rechnungen, Verträge u.s.w.)

§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Es entstehen keine Kosten.

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

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Herr Nagel
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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2215
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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2024. aktualisiert.