Bestätigung zum Fischereiaufseher
Das Landratsamt München kann auf Antrag einen Fischereiaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines bestätigten Fischereiaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Hinweis: Fischereischeine werden von der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt bzw. verlängert.
Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften und Gemeinden von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.
Die Aufgabe der bestätigten Fischereiaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Fischereiregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.
Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Fischbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
- die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest für Fischereiaufseher des Instituts für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
- 1 Kopie des gültigen Fischereischeins
- 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit
Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Es entstehen keine Kosten.
Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Fischereiaufseher müssen persönlich abgeholt werden.
- Institut für Fischerei
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.07.2024. aktualisiert.