Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Hinweis: Die Zuständigkeit ergibt sich aus der territorialen Lage des jeweiligen Reviers.
Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Revierinhaber von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher bestätigen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig (siehe Hinweis).
Die Aufgabe der bestätigten Jagdaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Jagdregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.
Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Wildbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
- die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- 1 Kopie des gültigen Jagdscheins
- 1 Lichtbild aus neuerer Zeit
- § 25 BJagdG (Bundesjagd-Gesetz)
- Art. 40 und 41 BayJG (Bayerisches Jagdgesetz)
- § 23 AVBayJG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz)
- Art. 6 KG (Kostengesetz) i.V.m. Tarif Nr. 6.I.1/1.52 des Kostenverzeichnisses zum KG
Gebühren: 10 Euro
Auslagen: 15 Euro
Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Jagdaufseher müssen persönlich abgeholt werden.
- Jagdaufseher; Bestätigung
BayernPortal
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Wildberger
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2107
Fax:
089 / 6221 44-2107
Zimmer:
B 3.20
Bereich:
4.2.1.1
E-Mail:
WildbergerN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
WildbergerN [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2482 |
E-Mail: | jagdrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.11.2024. aktualisiert.