Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)

Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.

Hinweis: Die Zuständigkeit ergibt sich aus der territorialen Lage des jeweiligen Reviers.

Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Revierinhaber von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher bestätigen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig (siehe Hinweis).

Die Aufgabe der bestätigten Jagdaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Jagdregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.

Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Wildbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.

  • die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
  • 1 Kopie des gültigen Jagdscheins
  • 1 Lichtbild aus neuerer Zeit
  • § 25 BJagdG (Bundesjagd-Gesetz)
  • Art. 40 und 41 BayJG (Bayerisches Jagdgesetz)
  • § 23 AVBayJG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz)
  • Art. 6 KG (Kostengesetz) i.V.m. Tarif Nr. 6.I.1/1.52 des Kostenverzeichnisses zum KG

Gebühren: 10 Euro
Auslagen: 15 Euro

Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Jagdaufseher müssen persönlich abgeholt werden.

Ihren Ansprechpartner finden


Frau Kühlmuß
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-5041

Fax:

089 / 6221 44-5041

Zimmer:

B 3.20

Bereich:

4.2.1.1

E-Mail:

KuehlmussM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

KuehlmussM [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Frau Wildberger
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089 / 6221-2107

Fax:

089 / 6221 44-2107

Zimmer:

B 3.20

Bereich:

4.2.1.1

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WildbergerN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

WildbergerN [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: jagdrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.01.2025. aktualisiert.