Betäubungsmittelaufsicht

Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung in den öffentlichen Apotheken.

Die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird vor Ort in den öffentlichen Apotheken routinemäßig oder anlassbezogen überprüft.

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

Kosten werden bei Beanstandungen im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erhoben.

Bei Fragen erreichen Sie uns  unter 089 / 6221-1148.

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.2.1 - Gutachtenwesen, BtM-Überwachung, Medizinalaufsicht, Meldewesen Impfschaden
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1000
Fax: 089 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2024. aktualisiert.