Betäubungsmittelaufsicht
Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung in den öffentlichen Apotheken.
Die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird vor Ort in den öffentlichen Apotheken routinemäßig oder anlassbezogen überprüft.
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
Kosten werden bei Beanstandungen im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erhoben.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter 089 / 6221-1148.
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.2.1 - Gutachtenwesen, BtM-Überwachung, Medizinalaufsicht, Meldewesen Impfschaden
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
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Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2024. aktualisiert.