Bewachungserlaubnis beantragen

Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis. Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2024. aktualisiert.