Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Hinweis: ab 01.01.2025 Kostenerhöhung von 30,00 Euro auf 37,00 Euro
Für jedes Gemeindegebiet werden jedes zweite Jahr aufgrund der vorhandenen Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den bebaubaren Boden ermittelt. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würden, wenn der Boden unbebaut wäre.
Weitere Information zur Veröffentlichung
Die Richtwerte zum 01.01.2024 werden den Gemeinden für ihr Gemeindegebiet zugeleitet und dort für einen Monat veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Bodenrichtwertkarten nicht versenden oder einen Einzelrichtwert schriftlich mitteilen können. Die Weitergabe der Richtwerte ist grundsätzlich kostenpflichtig und kann nur über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfolgen.
Die Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.
Wir weisen darauf hin, dass keine kostenfreien telefonischen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten Sie für Ihre Anfrage den Internetdienst www.boris-bayern.de zu nutzen.
Auf diesem Wege abrufbar sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- sowie Gewerbebauflächen ab dem Stichtag 31.12.2018 sowie für landwirtschafliche Flächen ab dem Stichtag 01.01.2022.
Auskünfte über Bodenrichtwerte zu weiter zurückliegenden Stichtagen können weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden (gutachterausschuss [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail").
§ 196 BauGB i.V.m § 12 Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Hinweis: ab 01.01.2025 Kostenerhöhung von 30,00 Euro auf 37,00 Euro
Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Anforderung über gutachterausschuss@lra-m.bayern.de oder www.boris-bayern.de
Gebühren gem. Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8. in aktueller Fassung.
- Richtwertauskunft, Einzelrichtwert der Richtwertzone für je angefordertes Bezugsgrundstück und Stichtag:
- Richtwertauskunft zum 31.12.2018 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
- Richtwertauskunft zum 31.12.2020 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
- Richtwertauskunft zum 01.01.2022 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
- Richtwertauskunft zum 01.01.2024 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
Anforderung bei Geschäftsstelle Gutachterausschuss, gutachterausschuss [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Bei Abruf über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss verwenden Sie bitte den Anforderungsvordruck.
- BORIS BAYERN
Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN
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089 / 6221 44-2708
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F 2.63
Bereich:
GAA
E-Mail:
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RossG [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
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Anschrift
Landratsamt München
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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E-Mail: | gutachterausschuss [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.11.2024. aktualisiert.