Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen. Typische Beispiele für Bohrungen ohne Ausbau sind Erkundungsbohrungen, Sondierungsbohrungen, Baugrunderkundung, Altlastenerkundung, etc.
Das Landratsamt München und das Wasserwirtschaftsamt München stellen Formblätter für Bohrungen ohne Ausbau zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihre Anzeige aber auch formlos einreichen.
Sofern bei Baugrunderkundungen in Einzelfällen ein Anbohren des Stauers zwingend erforderlich ist, geben Sie bitte in der Anzeige eine ausführliche und aussagekräftige Begründung an. Ansonsten müssen Sie mit einer Untersagung der Bohrung rechnen.
Bei technischen Fragen oder Fragen zur zulässigen Bohrtiefe kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Ivanovic, Tel. 089 21233-2681.
Die erforderlichen Unterlagen sind aus dem Antragsformular ersichtlich.
Bohranzeigen für Bohrungen ohne Ausbau können bis zur Umsetzung eines offiziellen digitalen Verfahrens auch per E-Mail an wasserrecht@lra-m.bayern.de gesandt werden. Eine Unterschrift ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Cosic
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2619
Fax:
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Zimmer:
F 2.26
Bereich:
4.4
E-Mail:
CosicS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
CosicS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2215 |
E-Mail: | wasserrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.