Controlling im Bereich der Jugendhilfe im Landkreis München

Controlling ist ein ganzheitliches, systematisches Steuerungsinstrument, durch welches überprüft wird, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe im Landkreis München die gesetzlichen Ziele mit einem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz erreicht werden.

Controlling ist ein ganzheitliches, systematisches Steuerungsinstrument und bedeutet Steuerung über vorgegebene Ziele und deren strukturierte Überprüfung.

Übergeordnetes Ziel des Controlling ist die Überprüfung, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe im Landkreis München die gesetzlich normierten Ziele (§ 1 Absatz 3 SGB VIII) mit einem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz erreicht werden:

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beitragen

Hierzu sind die mit den Jugendhilfemaßnahmen verbundenen Zielsetzungen so zu formulieren, dass sie im Rahmen des Controlling hinsichtlich der Zielerreichung überprüft werden können.

Der Erfolg und die Wirkung der Jugendhilfe bemessen sich nicht ausschließlich an Finanzkennzahlen, sondern vor allem an der erfolgreichen, das heißt wirksamen Umsetzung von Zielen und Aufgaben, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, der Jugendhilfeplanung oder auch des Jugendhilfeaussschusses ergeben.

Mit dem Controlling soll neben der Erreichung von Zielen auch gewährleistet werden, dass die zur Zielerreichung notwendigen und geeigneten Leistungen zu angemessenen Kosten im Landkreis angeboten werden. Controlling zielt damit im Kern auf einen effektiven und effizienten Ressourceneinsatz und ist mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Unterstützung und Beratung der Führungsebene bei der Zielformulierung, Überwachung von Zielen, Wirksamkeitsanalysen, Ermittlung von Qualitätskriterien
  • Ziele der strategischen Planung, die sich beispielsweise aus Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses oder der Jugendhilfeplanung ergeben für die Handlungsebene konkretisieren
  • Ermittlung und Erhebung von steuerungsrelevanten Daten des Kreisjugendamtes
  • Auf- und Ausbau eines Berichtswesens
  • Überprüfung der Zielerreichung im Prozess (Soll-Ist)
  • Analyse von Ursachen für mögliche Abweichungen von den Zielvorgaben 

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2496
E-Mail: kreisjugendamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.03.2023. aktualisiert.