Diebstahl des Fahrzeugs melden
Den Diebstahl Ihres Fahrzeuges müssen Sie zunächst umgehend bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Danach kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend Ihrer nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 15,90 €
Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nach einem Diebstahl(Raub) ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.