Diebstahl des Fahrzeugs melden

Den Diebstahl Ihres Fahrzeuges müssen Sie zunächst umgehend bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Danach kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend Ihrer nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

ab 15,90 €

Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nach einem Diebstahl(Raub) ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.