Digitale Objektfunkanlagen

BOS-Gebäudefunkanlagen werden benötigt, wenn anzunehmen ist, dass mit den herkömmlichen Handsprechfunkgeräten der Feuerwehr aufgrund der baulichen Situation (mehrere unterirdische Geschosse; starke Betonarmierungen) nicht mit einer ausreichenden Funkverständigung im Gebäude gerechnet werden kann.

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind z.B. Polizei, Feuerwehr. In Ausnahmefällen kann dies auch auf oberirdische Geschosse zutreffen.

Durch den Einbau von digitalen BOS-Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr wird dem Art. 12 der Bayerischen Bauordnung Rechnung getragen, in dem u.a. wirksame Löscharbeiten für die Feuerwehr möglich sein müssen. U.a. durch eine jederzeitige Sprechverbindung mit den im Gebäude eingesetzten Einsatzkräften kann dies hier angenommen werden.

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.09.2023. aktualisiert.