Direktvermarktung von Rohmilch ab Hof melden

Wenn Sie Rohmilch direkt am Hof verkaufen möchten, müssen Sie dies beim Landratsamt München anzeigen.

Grundsätzlich ist die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher verboten.

Rohmilch von Milcherzeugungsbetrieben darf jedoch dann unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden, wenn

  1. die Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb erfolgt,
  2. die Rohmilch im eigenen Betrieb gewonnen und behandelt worden ist,
  3. die Rohmilch am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden ist,
  4. an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht ist und
  5. die Abgabe von Rohmilch zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist.

Wenn Sie also Rohmilch direkt ab Hof verkaufen möchten, müssen Sie dies beim Landratsamt München mit dem Formular „Anzeige der Abgabe von Rohmilch ab Hof“ anzeigen.

Rohmilch frisch vom Bauernhof wird nach der Gewinnung nur gefiltert und gekühlt, sie wird  keiner weiteren Behandlung unterzogen.

Rohmilch kann Krankheitserreger wie EHEC-Bakterien, Salmonellen, Campylobacter und Listerien enthalten, die durch die fehlende Wärmebehandlung nicht abgetötet werden und Infektionen auslösen können. Aufgrund des Infektionsrisikos sollten vor allem Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem keine Rohmilch verzehren.

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 Abs. 1 Rohmilch abgibt.

Im Regionalportal der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) können Direktvermarkter ihre landwirtschaftlichen Produkte kostenlos bewerben unter gutesausdem.landkreis-muenchen.de (siehe auch "Verwandte Themen").

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV

Anschrift

Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2375 oder -2374
Fax: 089 6221-2810
E-Mail: vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.