Direktvermarktung von Rohmilch ab Hof melden
Wenn Sie Rohmilch direkt am Hof verkaufen möchten, müssen Sie dies beim Landratsamt München anzeigen.
Grundsätzlich ist die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher verboten.
Rohmilch von Milcherzeugungsbetrieben darf jedoch dann unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden, wenn
- die Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb erfolgt,
- die Rohmilch im eigenen Betrieb gewonnen und behandelt worden ist,
- die Rohmilch am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden ist,
- an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht ist und
- die Abgabe von Rohmilch zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist.
Wenn Sie also Rohmilch direkt ab Hof verkaufen möchten, müssen Sie dies beim Landratsamt München mit dem Formular „Anzeige der Abgabe von Rohmilch ab Hof“ anzeigen.
Rohmilch frisch vom Bauernhof wird nach der Gewinnung nur gefiltert und gekühlt, sie wird keiner weiteren Behandlung unterzogen.
Rohmilch kann Krankheitserreger wie EHEC-Bakterien, Salmonellen, Campylobacter und Listerien enthalten, die durch die fehlende Wärmebehandlung nicht abgetötet werden und Infektionen auslösen können. Aufgrund des Infektionsrisikos sollten vor allem Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem keine Rohmilch verzehren.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 Abs. 1 Rohmilch abgibt.
Im Regionalportal der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) können Direktvermarkter ihre landwirtschaftlichen Produkte kostenlos bewerben unter gutesausdem.landkreis-muenchen.de (siehe auch "Verwandte Themen").
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.
- Einkaufen auf dem Bauernhof
- Bio Einkaufsführer
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
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Fax: | 089 6221-2810 |
E-Mail: | vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.