Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten beantragen

Für das Fahren mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen und/oder Fahrzeugen, bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, benötigen Sie eine Erlaubnis. Gleiches gilt für den Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen. Die Dienstleistung kann auch online beantragt werden.

Es handelt sich hier in der Regel um ein mehrstufiges Verfahren.

1. Fahrzeugtechnik

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten und/oder bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, bedürfen zunächst einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges.

Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind auch dann überschritten, wenn die Vorschriften über die Kurvenläufigkeit nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fahrzeug die zulässigen Grenzen überschreitet, kann der TÜV feststellen.

Für diese Ausnahmegenehmigung ist die Regierung der Oberpfalz zuständig (Tel. 0941 / 5680 - 0).

2. Durchführung der Fahrten

Darüber hinaus kann es geboten sein, den Fahrern dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz von Straßen und Bauwerken vorzugeben. Die Prüfung, ob das im Einzelfall notwendig ist, nimmt das Landratsamt München im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Antrag hierfür finden Sie unten, weitere Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.

3. Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen

Sollten Sie Ladungen transportieren wollen, die lediglich über das Fahrzeug hinaus ragen und/oder eine Gesamthöhe des Transportes von mehr als 4,00 m bewirken, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge.

In diesem Fall verwenden Sie für die Antragstellung bitte das gleiche Formblatt, lediglich die Angaben über Achslasten und -abstände sowie Bereifung entfallen.

In beiden Fällen geben Sie bitte die geplante Fahrtstrecke so genau wie möglich an, sie wird dann von uns auf ihre bauliche Eignung geprüft.

  • Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 30,00 und ca. 500,00 Euro.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Ihren Ansprechpartner finden


Herr Laudenbach
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2880

Fax:

089 / 6221 44-2880

Zimmer:

MCR A 01.028

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

schwertransport [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

schwertransport [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Frau Zweigbaum
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2596

Fax:

089 / 6221 44-2596

Zimmer:

MCR A 01.025

Bereich:

3.3.1.3

E-Mail:

schwertransport [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

schwertransport [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2503
E-Mail: schwertransport [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.