Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie – Veröffentlichungen
Das Landratsamt München steht Ihnen für Fach- und Rechtsfragen zur Genehmigung und Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie zur Verfügung.
Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie der Europäischen Union (IE-RL) sind neben rund 1.250 IE-Produktionsanlagen (mit „E“ gekennzeichnete Anlagen nach § 3 der 4. BIm-SchV) und Deponien auch eigenständige IE-Abwasserbehandlungsanlagen, in die das Abwasser aus diesen IE-Produktionsstätten eingeleitet wird und die nicht unter die Kommunalabwasserrichtlinie fallen, nach den Vorgaben der IE-RL zu behandeln (Nr. 6.11 in Anlage 1 IE-RL).
Zur Umsetzung der IE-RL im Bereich der eigenständigen IE-Abwasserbehandlungsanlagen wurden u. a. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im § 60 geändert und die Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erlassen. In diesen neuen Vorschriften werden insbesondere die Genehmigung und Überwachung von eigenständigen IE-Abwasserbehandlungsanlagen nach § 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG geregelt.
Zur Durchführung der Überwachung der eigenständigen IE-Abwasserbehandlungsanlagen erstellen die Kreisverwaltungsbehörden eigene Überwachungsprogramme. In den Überwachungsprogrammen wird für jede Anlage ein Überwachungsturnus festgelegt. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung erstellt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde einen Überwachungsbericht und veröfffentlicht diesen im Internet.
Im Landkreis München unterliegt derzeit eine Abwasserbehandlungsanlage den Bestimmungen der IE-RL.
Alle Veröffentlichungen zu den IE-Abwasserbehandlungsanlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie auf der Unterseite Überwachungsprogramm / Überwachungsberichte von IE-Abwasserbehandlungsanlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
- Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV
- § 60 Wasserhaushaltsgesetz – WHG
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.05.2023. aktualisiert.