Einbürgerung

Online 
Formular 

Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).

Auf Grund der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Vielzahl von Anträgen liegt die Bearbeitungszeit bei 12 bis 18 Monaten.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Mehrstaatigkeit und Verkürzung der notwendigen Aufenthaltszeiten auf 5 Jahre, etc.) tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Aufgrund der hierdurch eingehenden Vielzahl an Anfragen können wir leider keine Beratungen und persönlichen Antragstellungen mehr anbieten.

Mit dem „Quick-Check“ oben rechts im grünen Kasten können Sie sich bezüglich der bisher gültigen Einbürgerungsvoraussetzungen informieren. Wenn das Ergebnis im Quick-Check positiv ist und Sie im Landkreis München wohnen, können Sie den Einbürgerungsantrag auch online stellen. Den Antrag finden Sie oben rechts unter "Online beantragen".

Falls Sie den Online-Service nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie den Antrag auch postalisch einreichen. Unter "Kontaktinformationen" finden Sie die Adresse.

Nach Antragseingang und Durchsicht Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Vorlage der noch fehlenden Unterlagen.

Sollte dem Landratsamt München bereits ein Einbürgerungsantrag von Ihnen vorliegen können Sie sich bei dringenden Gründen (z.B.: Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, Strafverfahren, etc.) an unser Funktionspostfach wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontaktinformationen".

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.06.2024. aktualisiert.