Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen
Als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eines Fahrzeugs können Sie die Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister bei der Zulassungsstelle eintragen, ändern oder löschen lassen.
Falls Sie als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eine Eintragung, Änderung oder Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister eingetragen lassen möchten, ist dies der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen.
Bei einer Eintragung und Änderung der Verfügungsberechtigung ist der Name und die Anschrift des Verfügungsberechtigten anzugeben.
Die Anzeige der Sicherungsübereignung ist kostenpflichtig.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 10,20 €
Die Mitteilung über die Verfügungsberechtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II kann persönlich, in Vollmacht oder per Post erfolgen.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.