Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen

Als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eines Fahrzeugs können Sie die Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister bei der Zulassungsstelle eintragen, ändern oder löschen lassen.

Kontakt & Termin

 

Falls Sie als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eine Eintragung, Änderung oder Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister eingetragen lassen möchten, ist dies der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen.

Bei einer Eintragung und Änderung der Verfügungsberechtigung ist der Name und die Anschrift des Verfügungsberechtigten anzugeben.

Die Anzeige der Sicherungsübereignung ist kostenpflichtig.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

ab 10,20 €

Die Mitteilung über die Verfügungsberechtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II kann persönlich, in Vollmacht oder per Post erfolgen.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.