Einzelbetriebserlaubnis beantragen

Für Fahrzeuge, die nicht dem Zulassungsverfahren unterworfen sind (z. B.  Segways, Kleinkrafträder, etc.), muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.10.2024. aktualisiert.