Elektronische Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose beantragen
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Ab 1. September 2011 wird Ihr Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher erteilten Aufenthaltstitel gelten (bis max. 31.08.2021) weiter. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.
Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.
Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer
- Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention ist
- im Bundesgebiet die Rechtstellung als staatenloser Ausländer genießt
- auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden keinen Pass oder Passersatz erlangen kann
Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Neuausstellung / Übertragung von Reiseausweisen
Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis und Ihr derzeitiger Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose läuft ab, bitten wir Sie für die Neuausstellung Ihres Reiseausweises und Ihrer Niederlassungserlaubnis einen Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie unter der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Aushändigung/Abholung Ihres Reiseausweises
Für die Abholung Ihres elektronischen Reiseausweises (eRA) und Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren. Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eRA/eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eRA/eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.
- § 3 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- § 5 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.2 - Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Integration, Staatsangehörigkeitsrecht
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
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Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Kontakt".
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.12.2024. aktualisiert.