Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragen
Wer eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben will, muss eine Erlaubnis beim Landratsamt München beantragen.
Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 233-00).
Wenn Sie eine Privatkranken- und Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Privatkrankenanstalten sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person, an eine bestimmte Betriebsart und bestimmte Räume gebunden. Sollten sich der Betreiber, die Räumlichkeiten oder die Betriebsart einer Privatkrankenanstalt ändern, ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.
- vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unten)
- Bauzeichnungen
- katasteramtlicher Lageplan des Objekts
- Belegungsübersicht mit laufender Nummerierung der Räume nach den Plänen
- Kopien erteilter Baugenehmigungen/Änderungsbaugenehmigungen
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftsvertrag, Satzung, Gesellschafterliste
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Geschäftsführer
- Betriebsbeschreibung
- Angabe der fachärztlichen Leitung und des Stellvertreters mit Approbations- und sonstigen Urkunden
- Liste der beschäftigten Ärzte und deren Arbeitsverträge, Approbations- und ggf. Weiterbildungsurkunden
- Liste des Pflegepersonals und deren Arbeitsverträge sowie Urkunden zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bestätigung der Ärztekammer für die ärztlichen Leiter und Fachbereichsleiter sowie deren Stellvertreter, dass keine berufsgerichtlichen Verfahren eingeleitet oder Verurteilungen ausgesprochen sind
- Dienstanweisung für die Ärzte und das Pflegepersonal
- Hausordnung für die Einrichtung
§ 30 Gewerbeordnung (GewO)
zwischen 500,00 Euro und 10.000,00 Euro
zusätzlich Zustellgebühren
Bitte beachten Sie, dass die Dauer des Verfahrens von der Eingabe des Antrags bis zum Auslauf der Genehmigung erfahrungsgemäß bis zu 3 Monate dauern kann.
Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.
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Frau Kienzle
Ansprechpartnerin
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz
Frankenthaler Straße 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2278 |
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Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.09.2024. aktualisiert.