Erlaubnis nach Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete beantragen

Für bestimmte Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Für bestimmte Vorhaben wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der unten aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.

Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.

In den meisten Fällen ist es hilfreich, dem formlosen Antrag einen Lageplan beizufügen, der den Ort erkennen lässt, an dem das Vorhaben geplant ist.

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

Als Grundlage dient die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Zwischen 25,00 und 3.500,00 Euro.
Manche Maßnahmen sind kostenfrei.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur in Einzelfällen erforderlich.

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Herr Schaefer
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Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.09.2023. aktualisiert.