Erlaubnis nach Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete beantragen
Für bestimmte Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Für bestimmte Vorhaben wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der unten aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.
In den meisten Fällen ist es hilfreich, dem formlosen Antrag einen Lageplan beizufügen, der den Ort erkennen lässt, an dem das Vorhaben geplant ist.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Als Grundlage dient die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung.
Zwischen 25,00 und 3.500,00 Euro.
Manche Maßnahmen sind kostenfrei.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur in Einzelfällen erforderlich.
- Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Dachauer Moos im Gebiet der Gemeinden Ober- und Unterschleißheim" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Grünzug nördlich Aschheim im Gebiet der Gemeinden Aschheim und Kirchheim b. München" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Hofoldinger und Höhenkirchner Forst" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching b. München, Ober- und Unterschleißheim" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Perlacher und Grünwalder Forst einschließlich des Gleißentales" (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Bahnhofswald im Gebiet der Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Deisenhofener Forst (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Planegger Holz (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Südliches Gleißental im Gebiet der Gemeinden Dingharting und Oberbiberg (PDF)
- Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet "Hachinger Tal im Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen" (PDF)
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.09.2023. aktualisiert.