Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Dafür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Außer den Bediensteten der Führerscheinstelle sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen (beim Onlineverfahren erfolgt eine schriftliche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).

Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung (Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend).

Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht!

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl/Verlust:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"
    (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden war oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
  • Diebstahlsanzeige (soweit vorhanden); Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Bei Onlinebeantragung:

  • 48,92 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Bei Antragstellung vor Ort:

  • 47,70 Euro Bearbeitungsgebühr
  • ggf. zuzüglich 30,70 € für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand von 6,32 Euro, sofern gewünscht

Die Bearbeitungszeit beträgt:

  • ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde).
    Die Produktion des Führerscheins bei der Bundesdruckerei und der Versand dauern ca. 2 - 3 Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 19,55 Euro ist eine Expressbestellung möglich, bei der der Führerschein innerhalb von 2 -3 Werktagen vorliegt.
  • ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)

Bei der Onlinebeantragung entfällt die Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Sie beantragen den Führerschein online und bekommen diesen nach Hause geschickt.  

Die Antragstellung auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins erfolgt sonst persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].

Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Direktversands. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,25 Euro wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.12.2024. aktualisiert.