Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Der Europäische Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger oder Sportschütze (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) Waffen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, mitnehmen wollen.

Ausnahme:
Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie Deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Einreise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder  Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.

Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung zur Einfuhr bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.

  • 1 Passfoto aus neuester Zeit
  • Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis bzw. Reisepass) 

§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)

  • Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses: 50,00 Euro
  • Verlängerung der Geltungsdauer des europäischen Feuerwaffenpasses: 15,00 Euro
  • Änderungen (Ein- bzw. Austragung von Schusswaffen) im europäischen Feuerwaffenpass: 15,00 Euro bzw. 7,50 Euro für jede weitere Waffe

Der Antrag kann per Post gestellt werden oder persönlich (nur mit Terminvereinbarung).

Ihren Ansprechpartner finden


Herr Halbig
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1224

Fax:

089 / 6221 44-1224

Zimmer:

B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

E-Mail:

HalbigM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

HalbigM [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Herr Maier
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2656

Zimmer:

B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

E-Mail:

MaierD [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

MaierD [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
MittwochGeschlossen
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.09.2024. aktualisiert.