Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Der Europäische Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger oder Sportschütze (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) Waffen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, mitnehmen wollen.
Ausnahme:
Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie Deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Einreise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.
Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung zur Einfuhr bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.
- 1 Passfoto aus neuester Zeit
- Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis bzw. Reisepass)
§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)
- Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses: 50,00 Euro
- Verlängerung der Geltungsdauer des europäischen Feuerwaffenpasses: 15,00 Euro
- Änderungen (Ein- bzw. Austragung von Schusswaffen) im europäischen Feuerwaffenpass: 15,00 Euro bzw. 7,50 Euro für jede weitere Waffe
Der Antrag kann per Post gestellt werden oder persönlich (nur mit Terminvereinbarung).
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.09.2024. aktualisiert.