Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zum ersten Mal zum Vekehr zulassen?  Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen. Sie möchten dieses Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen.

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten - siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

ab 30,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2024. aktualisiert.