Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zum ersten Mal zum Vekehr zulassen? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen. Sie möchten dieses Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen.
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
- Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten - siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
ab 30,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.07.2024. aktualisiert.