Fahrerlaubnis erstmalig beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen.
Beantragen Sie bitte die Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis online (siehe "Online beantragen").
Wenn Sie von der Möglichkeit "Begleitetes Fahren mit 17" Gebrauch machen, ist die Information dieser Seite nicht zutreffend. Informieren Sie sich bitte über die Dienstleistung "Begleitetes Fahren mit 17" (unter: Weitere Dienstleistungen).
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Fahrberechtigung B96:
Seit 2013 besteht die Möglichkeit durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine erweiterte Berechtigung zum Führen von Fahrzeuggespannen zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B196:
Im Jahr 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine Berechtigung zum Führen von Motorrädern im Umfang der Klasse A1 zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrberechtigung gilt nur für das Inland. Diese Fahrberechtigung wird der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B in den Führerschein eingetragen. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B197:
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
AM15:
Seit dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Klasse AM von bisher 16 Jahre auf 15 Jahre gesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis AM mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage wird im Führerschein neben der Klasse AM mit der Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), soweit nicht bereits vorgelegt
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), soweit nicht bereits vorgelegt
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrberechtigung B96:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B196:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B197:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- 38,80 Euro (ohne Probezeit)
- 39,60 Euro (mit Probezeit)
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
38,60 Euro für Eintragung der Berechtigung B96 oder B196 oder B197 (ggf. zuzüglich Gemeindegebühr)
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde)
- ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über Ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Begleitetes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (kein Online-Antrag)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Flyer: Präventionskampagne Alkohol, Drogen, Straftaten beim Fahren (PDF, nicht barrierefrei)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.07.2024. aktualisiert.