Fahrlehrererlaubnis beantragen

Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.

Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
    • Klasse B: seit mindestens 3 Jahren
    • sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und D
  • Einführungsphase (1 Monat) in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb)  
  • Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 7 Monaten besteht (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation)
  • Betriebliche Ausbildung, sog. Lehrpraktikum (4 Monate), nach Erteilung des Anwärterscheins (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung)
  • fachliche und pädagogische Eignung durch Nachweis mittels Fahrlehrerprüfung, bestehend aus:
    • fahrpraktische Prüfung
    • Fachkundeprüfung (mündlicher und schriftlicher Teil)
    • Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)  
  • durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen

Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.

Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden darf (§ 1 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Daneben sind mitzubringen / einzureichen:

  • schriftlicher Antrag
  • EU-Kartenführerschein (in Kopie)
  • Lebenslauf
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) 
  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)

Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) 

  • 40,90 Euro
  • zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
  • zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Bitte kümmern Sie sich um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, da bei vorhandenen Eignungsbedenken ggf. umfangreichere Begutachtungen notwendig werden. Diese Verfahren können durchaus 3-6 Monate in Anspruch nehmen.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Die Abholung der Fahrlehrerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Vereinbaren Sie bitte sowohl für die Antragstellung, als auch für die Abholung der Fahrlehrerlaubnis einen Termin.

Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahreignung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.12.2024. aktualisiert.