Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen

Als selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Diese müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.

Ein selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für welche die Fahrschul- und/oder Zweigstellenerlaubnis beantragt wird
  • mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Bewerber müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen

Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis die Fahrschulausbildung bzw. der Fahrschulbetrieb beginnen darf (§§ 17ff FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Für die Fahrschulerlaubnis werden benötigt:

  • schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
  • Fahrlehrerschein in Kopie (zur Eintragung dann im Original)
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
  • maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge und Nachweis über deren Besitz (z.B. Kopie von der Zulassungsbescheinigung)  
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt (über die Zulässigkeit des Fahrschulbetriebs an dem gewünschten Standort) 
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister  
  • aktuelle Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten  

Für die Zweigstellenerlaubnis werden benötigt:

  • schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
  • Fahrlehrerschein in Kopie
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer (sofern nicht bereits vorgelegt)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang (sofern nicht bereits vorgelegt) 
  • Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
  • maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
  • baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt (über die Zulässigkeit des Fahrschulbetriebs an dem gewünschten Standort) 
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist

Nach Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis ist das Gewerbe umgehend dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen (§ 14 GewO). Geldbußen von bis zu 1.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 146 GewO)!

Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)                                                             Gewerbeordnung (GewO)

Für die Fahrschulerlaubnis:

  • 102,00 Euro (Erteilung der Fahrschulerlaubnis an natürliche Personen)
  • 153,00 Euro (Erteilung der Fahrschulerlaubnis an juristische Personen)
  • zuzüglich 24,00 Euro für Berichtigung des Fahrlehrerscheins 
  • zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Für die Zweigstellenerlaubnis

  • 84,40 Euro (Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis)
  • zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 17,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Für die Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis sollten Sie mit ca. 8-10 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.

Dies setzt allerdings voraus, dass alle  notwendigen Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht wurden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt die Beauftragung der Regierung der Oberpfalz mit der Prüfung vor Ort. Hierzu wird mit Ihnen dann ein Termin vereinbart. Sofern keine Beanstandungen festgestellt werden, kann nach Übersendung des Prüfprotokolls die Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis stattfinden.

Wichtiger Hinweis: Wir bitten Sie um Beachtung dieser Verfahrensabläufe und der damit verbundenen zeitlichen Inanspruchnahme bei der von Ihnen (zeitlich) geplanten Eröffnung der Fahrschule. Nehmen Sie ggf. vor der datumsmäßigen Festlegung der Eröffnung mit der Führerscheinstelle Kontakt auf und sprechen Sie das gewünschte Eröffnungsdatum durch.       

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung durchgeführt werden muss (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Die Abholung der Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen (Achtung: nur mit Termin, bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Vereinbaren Sie bitte sowohl für die Antragstellung, als auch für die Abholung der Fahrschulerlaubnis bzw. Zweigstellenerlaubnis einen Termin.

Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahreignung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.