Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte

Für die Beförderung  von bestimmten gefährlichen Gütern ist eine Fahrwegbestimmung erforderlich.

Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.

Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.

Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.

Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt Müchen als untere Straßenverkehrsbehörde auf.

Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Be- und Entladestelle
  • exakter Fahrweg
  • Zeitraum des Transportes
  • Begründung der Notwendigkeit

§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 35,00 und 250,00 Euro

Nehmen Sie vor der Antragstellung bitte unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München auf.

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Herr Laudenbach
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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

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Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.