Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Für die Beförderung von bestimmten gefährlichen Gütern ist eine Fahrwegbestimmung erforderlich.
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.
Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt Müchen als untere Straßenverkehrsbehörde auf.
Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Be- und Entladestelle
- exakter Fahrweg
- Zeitraum des Transportes
- Begründung der Notwendigkeit
§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 35,00 und 250,00 Euro
Nehmen Sie vor der Antragstellung bitte unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München auf.
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Herr Laudenbach
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
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81829 München
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Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.