Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis

Um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die Verfügbarkeit von entsprechenden Taxis zu erhöhen, gewährt der Landkreis München Taxiunternehmen einen Zuschuss bei der Anschaffung oder beim Umbau ihres Taxis.

Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung gehört zu den zentralen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit Inklusionstaxis soll die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Landkreis München verbessert werden.

Der Landkreis München fördert deshalb durch ein Zuschussverfahren die Beschaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge oder den Umbaus bestehender Fahrzeuge zu barrierefreien, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei im Landkreis München ansässigen gewerblichen, konzessionierten Taxiunternehmen.

Gefördert werden ausschließlich Taxis, deren Erstzulassungen durch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landkreises München zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Eine Erhöhung der Zahl der Konzessionen ist mit diesem Programm nicht verbunden.

Die geplante Zuwendung, die zunächst auf die Dauer von drei Jahren begrenzt war, wurde für weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängert. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss.

  • Förderantrag für den Umbau oder den Kauf von Inklusionstaxis

Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung beauftragt der/die Antragstellende den Umbau des Fahrzeugs bzw. die Beschaffung des Fahrzeugs, holt nach erfolgtem Umbau ein Gutachten gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ein, gibt die benötigten Unterlagen an die Kraftfahrzeugzulassungsstelle und lässt sich bei positiver Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellen.

Dem Landratsamt München müssen spätestens drei Monate nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit Verwendungsnachweis, folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • der ausgefüllte Verwendungsnachweis mit:
    • Kaufvertrag für den Erwerb eines Inklusionstaxis, bzw. Originalrechnung für die entsprechende Umrüstung
    • Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug, Barzahlungsquittung o.ä.)
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintrag der Abnahme der Umrüstung
    • Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die gewerbliche Personenbeförderung
    • Nachweis über die Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Mitnahme von Personen auf Ladeflächen (§ 21 Abs. 2 StVO), diese ist bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle im Landratsamt zu beantragen

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.