Fördermittel für Errichtung, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen von Einrichtungen der Seniorenpflege

Der Landkreis München gewährt Förderungen, um ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und hochwertiges Versorgungsnetz mit Einrichtungen der Seniorenpflege weiter auszubauen sowie bereits vorhandene  Einrichtungen zu stützen und zu stärken.

Das Ziel dieser Förderung ist es, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Versorgungsnetz mit voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie mit Einrichtungen der Kurzzeitpflege für den Bereich der Seniorenpflege aufzubauen sowie bereits vorhandene und bewährte bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen zu stützen und zu stärken.

  • Eingabepläne
  • Vorlage eines Finanzierungskonzeptes (einschließlich einer Bankbestätigung) sowie des organisatorischen und pflegerischen Konzeptes
  • eine Betriebskostenkalkulation
  • Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und Vorlage einer Pflegegeldvereinbarung i.S.d. §75 SGB XII
  • bei Bedarf können noch zusätzliche Unterlagen gefordert werden
  • Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der hierzu erlassenen Verordnung AVSG (Art. 68 ff. AGSG i.V.m.  § 68 ff. AVSG) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften
  • Richtlinien zur Förderung von Investitionen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege im Landkreis München vom 26.03.2012

Es entstehen keine Kosten.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich.

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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.1.2.2 - Sozialplanung für Senioren und Inklusion
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

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Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.