Förderung der fachlichen Qualifizierung in der ambulanten und teilstationären Pflege

Förderung der fachlichen Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der Situation in der ambulanten und teilstationären Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen im Landkreis München

Förderfähig sind ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB XI und Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.