Förderung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum
Der Landkreis München fördert die Schaffung zusätzlichen Mietwohnraums und die Erhaltung von bestehendem Mietwohnraum.
Der Landkreis München fördert die Schaffung zusätzlichen Mietwohnraums und die Erhaltung von bestehendem Mietwohnraum.
Fördergegenstände sind:
- Baumaßnahmen, durch die Mietwohnraum neu geschaffen wird (Neubau) sowie die Erweiterung (Anbau, Aufstockung) eines bestehenden Gebäudes zur Schaffung von zusätzlichem Mietwohnraum,
- Erwerb und Umbau von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden (Gebäudeänderung)
- Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen und Wohnungen, deren Bindung ausläuft.
Zuwendungsempfänger sind:
Zuwendungsempfänger sind Bauträger, insbesondere Gemeinden und Städte des Landkreises München, Baugesellschaften und Baugenossenschaften, die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber sind.
Im Auftrag der Landeshauptstadt München berät die mitbauzentrale seit 2014 Münchner Bürgerinnen und Bürger, die ein Wohnprojekt gründen oder sich einer Initiative anschließen möchten. Als Resultat der regionalen Wohnungsbaukonferenzen wurde der Auftrag der mitbauzentrale durch die Stadt München erweitert. Seit Oktober 2019 ist das Beratungsangebot der mitbauzentrale auf die Planungsregion 14 erweitert worden, sowohl für Kommunen als auch Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerinnen und Bürger der Planungsregion können nun die kostenfreien Infoveranstaltungen der mitbauzentrale (derzeit als Webinare) besuchen. Wohnprojekte im Umland sind jedoch mit anderen Anforderungen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen konfrontiert als in der Landeshauptstadt München.
Auf der Website der mitbauzentrale finden Sie aktuelle Veranstaltungen.
mitbauzentrale münchen
Beratung für gemeinschaftsorientiertes Wohnen
Schwindstraße 1
80798 München
Telefon (089) 57 93 89 50
k.winter [at] mitbauzentrale-muenchen.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
www.mitbauzentrale-muenchen.de
www.facebook.com/mitbauzentrale
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen des Antragsverfahrens.
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Richtlinien zur Förderung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit durch den Landkreis München
Vor der Antragstellung ist mindestens ein telefonisches Beratungsgespräch mit dem Landratsamt München erforderlich.
- Antrag: Mietwohnraumförderung im Landkreis München
- Anlage: Verzeichnis der Wohnungen zum Formular "Mietwohnraumförderung im Landkreis München" (PDF)
- Richtlinien zur Förderung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit durch den Landkreis München (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Winkel
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1703
Fax:
089 / 6221 44-1703
Zimmer:
D 2.01
Bereich:
2.3.2.1
E-Mail:
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WinkelH [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2869 |
E-Mail: | wohnungswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.