Führerschein in EU-Kartenführerschein umtauschen

Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

Beantragen Sie bitte den Umtausch Ihres Führerscheins online (siehe "Online beantragen").

Auf dem Antrag bitte unbedingt genau angeben, welche neuen Fahrerlaubnisklassen erteilt werden sollen (andernfalls kann eine Bearbeitung nicht erfolgen):

Altklasse neue Fahrerlaubnisklasse
1

 

 

  entspricht 

AM, A1, A2, A, L
1aAM, A1, A2, A, L
1bAM, A1, L
2C, CE, C1, C1E, B, BE, AM, L, T
3C1, C1E, B, BE, AM, L, (T)
4AM, L
5L
FzF KOMD, DE, D1, D1E
FzF KOM (bis 7,5 t oder 24 Sitzplätze)

D beschränkt auf 7,5 t / 24 Fahrgastplätze, D1, D1E

Hinweis: Die genauen, neuen Fahrberechtigungen ergeben sich aus der Anlage 3 zur FeV und sind unter anderem vom Erteilungsdatum der Altklasse abhängig.  

Der endgültige Pflichtumtausch besteht spätestens zum 19.01.2033. Weitere Informationen zum "Führerschein-Pflichtumtausch" finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Themen" .

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Was Meldungen betrifft, dass z.B. Österreich oder Italien die grauen, deutschen Führerscheine nicht mehr anerkennen würden, handelt es sich also um Falschmeldungen. Probleme gab es nur bei alten Führerscheinen, deren "verheerender" Zustand es nicht mehr zuließ, Personalien abzulesen. Teilweise hatten diese auch kein Foto mehr, weil dieses beim Waschen in der Waschmaschine zerstört wurde. Dies würde übrigens auch zu Beanstandungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland führen. Um trotzdem Unannehmlichkeiten im Ausland (und offensichtlich auch im Inland) zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich den Umtausch von Altführerscheinen.

Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen.  Ein "zu altes Bild" im Führerschein ist kein Grund zur Beanstandung. Beachten Sie hierzu jedoch die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Ausweisdokumenten, welche bei Nichtbeachtung zu einem Verwarnungsgeld führt! Steht die Identität einer Person fest, kann durch einen Vergleich der Personalien im Ausweisdokument mit denen im Führerschein auch die Fahrberechtigung festgestellt werden.

Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.

Der Originalführerschein (bisherige Führerschein) und ggf. der ausländische EU-Führerschein sind bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins. Auf Wunsch wird Ihnen der alte, deutsche, entwertete Führerschein wieder ausgehändigt. Der ausländische Führerschein wird an den Ausstellungsstaat zurückgesendet.


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen!

Bei der persönlichen Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Daneben werden für die Antragstellung benötigt:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • alter (deutscher) Papierführerschein (grau/rosa) im Original
  • aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nicht notwendig, wenn der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde. Sie erhalten diese durch einen Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
  • bei Altklasse 3 (ohne gleichzeitigen Besitz der Altklasse 2): zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnisklasse T (u.a. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, wonach ein Erfordernis für Land- und Forstwirtschaft besteht (z.B. vom Bauernverband oder vom Landwirtschaftsamt)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Bei Onlinebeantragung (und Direktversand):

  • 32,82 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Bei Antragstellung vor Ort (und Direktversand):  

  • 37,92 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Bei Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort):

  • 31,60 Euro

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 12 - 14 Wochen. Aufgrund der hohen Antragszahlen bitten wir, von Anfragen zum Sachstand abzusehen.

Bei der Onlinebeantragung entfällt die Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Sie beantragen den EU-Kartenführerschein online und bekommen diesen direkt nach Hause geschickt. 

Die Antragstellung auf Führerscheinumtausch erfolgt sonst persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Direktversands. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,25 Euro wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.12.2024. aktualisiert.