Gartenbrunnen errichten
Wenn Sie einen Brunnen zur Förderung von Grundwasser für das Gartengießen errichten wollen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung beim Landratsamt München anzeigen.
Wenn Sie einen Brunnen zur Förderung von Grundwasser für das Gartengießen errichten wollen, müssen Sie dies mindestens 1 Monat vor Ausführung beim Landratsamt München anzeigen.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Ivanovic, Tel. 089 21233-2681.
Neben der Anzeige beim Landratsamt München ist meist auch eine Befreiung vom Benutzungszwang der zentralen Wasserversorgung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorgungsträger (Gemeinde oder Zweckverband).
Die erforderlichen Unterlagen sind aus den Anzeigeformularen ersichtlich. Es ist nicht ausreichend, die Anzeige per E-Mail zu senden.
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Bei Schlagbrunnen entstehen keine Kosten.
Bei Bohr- oder Schachtbrunnen abhängig vom Bearbeitungsaufwand, mindestens 25,00 Euro.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt München erforderlich.
- Bohranzeige Schlagbrunnen für die Gartenbewässerung
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bohranzeige Brunnen
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Cosic
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2619
Fax:
089 / 6221 44-2619
Zimmer:
F 2.26
Bereich:
4.4
E-Mail:
CosicS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
CosicS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2215 |
E-Mail: | wasserrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.