Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, welches bereits auf Sie im Landkreis München zugelassen war?
Nutzen Sie hierfür unser Onlineverfahren!
Mit der Onlinewiederzulassung sparen Sie Zeit und Geld, erledigen alles bequem von zu Hause aus und können sofort losfahren.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Kennzeichenwechsel:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ggf. Kennzeichenschilder falls noch vorhanden
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) /Sicherheitsprüfung (Vorlage Prüfbericht)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
- IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht.
- Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: - bei Firmen
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR – Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei minderjährigen Fahrzeughaltern
mit einem Führerschein:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 23,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs - Voraussetzungen und Unterlagen (PDF - nicht barrierefrei)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.03.2025. aktualisiert.