Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis München zugelassen. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - Ausstellung vor dem 01.05.2005), bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei minderjährigen Fahrzeughaltern
mit einem Führerschein:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
mit Schwerbehinderung:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 23,00 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs - Voraussetzungen und Unterlagen (PDF - nicht barrierefrei)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.01.2025. aktualisiert.