Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen

Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis München zugelassen. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - Ausstellung vor dem 01.05.2005), bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
  • ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    mit einem Führerschein:

    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
    mit Schwerbehinderung:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 23,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.01.2025. aktualisiert.