Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen

Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, welches bereits auf Sie im Landkreis München zugelassen war?
Nutzen Sie hierfür unser Onlineverfahren!
Mit der Onlinewiederzulassung sparen Sie Zeit und Geld, erledigen alles bequem von zu Hause aus und können sofort losfahren.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Kennzeichenwechsel:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. Kennzeichenschilder falls noch vorhanden
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) /Sicherheitsprüfung (Vorlage Prüfbericht)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
  • IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Erledigung durch Dritte:
  • Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht.
  • Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
  • bei Firmen
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR – Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    mit einem Führerschein:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
    mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf.  Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 23,00 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.03.2025. aktualisiert.