Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie haben einen Gebrauchtwagen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten erworben, welcher aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumeinem (Drittstaat) importiert wurde? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- ausländische Fahrzeugdokumente im Original
- ausländische Kennzeichen – nur wenn Fahrzeug noch zugelassen
- Einzelgutachten gemäß § 21 StVZO oder Übereinstimmungsbescheinigung/CoC im Original
- IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kaufvertrag oder Rechnung (Original)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.= 7- stelliger Code)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- ggf. Identifizierung der Fahrzeug-Identnummer am Fahrzeug
Erledigung durch Dritte: - Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht!
- Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: - bei Firmen
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR – Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei minderjährigen Fahrzeughaltern
mit einem Führerschein:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 30,00 €
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.02.2025. aktualisiert.