Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Sie haben einen Gebrauchtwagen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten erworben, welcher aus einem EWR/EU-Staat importiert wurde und es liegen Ihnen ausländische Fahrzeugdokumente vor?

Kontakt & Termin

 

  • ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • ausländische Kennzeichenschilder – nur wenn Fahrzeug noch zugelassen
  • Übereinstimmungsbescheinigung/CoC (Original) oder Einzelgutachten gemäß § 21 StVZO
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Original)  
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. = 7-stelliger Code)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (gilt für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungsdatum) 
  • ggf. Identifizierung der Fahrzeug-Identnummer am Fahrzeug 

    Erledigung durch Dritte:
  • Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht!
  • Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: 
  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR –Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    mit einem Führerschein 
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines 
    mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H-BI-aG-G)  
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
    Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person 

ab 30,00 €

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

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    Aufgrund einer Asylbewerberunterkunft stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung.

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.