Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie haben einen Gebrauchtwagen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten erworben, welcher aus einem EWR/EU-Staat importiert wurde und es liegen Ihnen ausländische Fahrzeugdokumente vor?
- ausländische Fahrzeugdokumente im Original
- ausländische Kennzeichenschilder – nur wenn Fahrzeug noch zugelassen
- Übereinstimmungsbescheinigung/CoC (Original) oder Einzelgutachten gemäß § 21 StVZO
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- IBAN-Nr. bzw. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kaufvertrag oder Rechnung (Original)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. = 7-stelliger Code)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (gilt für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungsdatum)
- ggf. Identifizierung der Fahrzeug-Identnummer am Fahrzeug
Erledigung durch Dritte: - Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat – Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht!
- Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: - bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR –Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
mit einem Führerschein
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines
mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H-BI-aG-G)
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
ab 30,00 €
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termin
Vereinbaren Sie online einen Termin um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!
Anfahrt
Aufgrund einer Asylbewerberunterkunft stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.