Gewässer herstellen oder umgestalten

Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen möchten, benötigen Sie eine Planfeststellung.

Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen, benötigen Sie eine Planfeststellung.

Unter einem Gewässer versteht man einen See, Fluss oder Bach. Im Einzelfall ist vorher mit dem Landratsamt zu klären, ob es sich um ein Gewässer handelt bzw. ob die Umgestaltung wesentlich ist.

Beispiele sind:

  • Anlegen eines Fischteiches 
  • dauerhafte Herstellung eines Sees nach einem Kiesabbau 
  • Ändern eines Bachverlaufs 
  • Verrohrung eines Baches

Bitte stellen Sie den Antrag formlos, aber schriftlich.

Zunächst findet eine Vorprüfung des Einzelfalls statt, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich ist. Bei kleineren Vorhaben ohne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann eine Plangenehmigung erteilt werden. Ansonsten beinhaltet das Planfeststellungsverfahren möglicherweise auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bei fachlich-wasserwirtschaftlichen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gaertner, Tel. 089 / 21233-2620.

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich grundsätzlich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Die nachfolgende Aufzählung stellt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten regelmäßig vorzulegenden Unterlagen dar.

  • Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 mit Standortkennzeichnung (z.B. Kopie aus der topografischen Karte)
  • Lageplan M = 1 : 5.000 oder M = 1 : 1.000 (amtl. Flurkarte) mit gut lesbaren Flurnummern und Kennzeichnung des Vorhabens
  • Freiflächengestaltungsplan M = 1 : 200 oder größer
  • Querschnitt/Längsschnitt in angemessenem Maßstab; Bemaßung und Angabe von Höhenkoten (Gewässersohle, Wasserspiegel, Ufer)
  • evtl. Bauzeichnungen der Bauwerke und wichtigen Bauteile in Grundrissen und Schnitten im Maßstab 1:100 oder größer mit Bemaßung und Höhenkoten
  • Erläuterungsbericht zum Vorhaben
    • Vorhabensträger, Zweck des Vorhabens, bestehende Verhältnisse (Wasserstände, Abflussgeschehen, Wasserbeschaffenheit, Gewässerbenutzungen etc.)
    • Lage des Vorhabens
    • Art und Umfang des Vorhabens
    • Auswirkungen des Vorhabens (Abflussgeschehen, Gewässerbett, Uferstreifen etc.)
    • Rechtsverhältnisse (Unterhaltungspflicht etc.)
    • Baukosten
  • Bemessung und evtl. Vorlage eines hydraulischen Nachweises
    • wasserwirtschaftliche Grundlagen der Berechnungen
    • kritische Schubspannungen und Fließgeschwindigkeiten in Ausbauquerschnitten
    • hydrologische Auswirkungen des Vorhabens (Hochwasserabfluss, Hochwasserrückhalteraum, Abflussgeschehen)

Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen.

Hinweis:
Hochwasserschutzplanungen sind mit einem Klimazuschlag von 15% auf ein HQ100 zu bemessen.

§ 67 f. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 

Planfeststellung:

  • für See nach Kiesabbau: abhängig von der Menge des verwertbaren Abbaugutes 
  • für Fischteichanlagen: abhängig von Fisch- bzw. Anlagenart und Größe der Wasserfläche 
  • für sonstige Zwecke: abhängig von den Investitionskosten

Erhöhung um mind. 40 %, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist

Plangenehmigung: 
75 % der jeweiligen Gebühr

Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
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Fax: 089 6221-2215
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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.