Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen

Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.