Grünes Kennzeichen beantragen
Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, da sie an bestimmte Einsatzzwecke gebunden sind. Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden, z. B. für Pferdeanhänger oder für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich jedoch bei dem Hauptzollamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Arbeitsmaschinen und Stapler
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
ab 30,00 €
Die Beantragung eines grünen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.