Grünordnerische Belange bei Bebauungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung
Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung im Landratsamt München sind Fachstelle und Ansprechpartner für grünordnerische Belange.
Einen Bebauungs- und Grünordnungsplan stellt die Gemeinde dann auf, wenn sie beispielsweise ein Neubaugebiet plant. Das Baugesetzbuch bietet den rechtlichen Rahmen für das Verfahren. Im Bauleitplanverfahren nehmen die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung Stellung zu den grünordnerischen Belangen.
Die Bürger sollen rechtzeitig über das Verfahren informiert werden und haben in der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern. Außer den baulichen Festsetzungen wie beispielsweise der Art und Maß der baulichen Nutzung enthält der Bebauungsplan auch grünordnerische Festsetzungen und Hinweise.
So kann beispielsweise ein alter vorhandener Baumbestand in einem Bebauungsplan geschützt werden. Für den Bürger, der in einen Neubau einzieht, enthält der Bebauungsplan Vorschriften und Anregungen für die Umsetzung der Gartenanlage. Beispielsweise findet er Pflanzlisten für Bäume und Sträucher oder Angaben über die Pflanzdichte im Bebauungsplan. Darüber hinaus gibt es auch oft Regelungen für den Versiegelungsgrad von Flächen oder die Gestaltung der Zäune. Den rechtskräftigen Bebauungsplan kann jeder Bürger in der Gemeinde einsehen.
Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung haben zwei wesentliche Aufgaben in der Bauleitplanung:
- sie nehmen Stellung zu den grünordnerischen Belangen in den Bebauungs- und Grünordnungsplänen
- sie beraten die Landkreisbürger bei der Umsetzung von grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
Die grünordnerischen Belange sind im Wesentlichen:
- schützenswerter Baum- und Strauchbestand inkl. Festsetzungen zu dessen Schutz bei Baumaßnahmen (gemäß DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
- Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern inkl. Pflanzlisten, Pflanzgrößen und Pflanzdichte
- Durchgrünung von Parkplatzflächen
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Ortsrandeingrünung aus heimischen Gehölzen
- Spielplätze gemäß DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb,
wasserdurchlässige Beläge bei Zufahrten, Stellplätze und Lagerflächen
Landschaftsarchitekten und Architekten haben auch die Möglichkeit, die grünordnerischen Festsetzungen vorher mit den Kreisfachberatern für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung abzustimmen.
- Planbeispiel eines Bebauungsplans (PDF)
Wie sieht ein qualifizierter Bebauungsplan mit Grünflächen aus?
- Informationen zum Baumbestands- / Freiflächengestaltungsplan im Baugenehmigungsverfahren (PDF)
- Informationsblatt zum Baumschutz auf Baustellen (PDF, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Liste einheimischer Laubgehölze (PDF)
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2023. aktualisiert.