Grünordnerische Belange bei Bebauungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung

Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung im Landratsamt München sind Fachstelle und Ansprechpartner für grünordnerische Belange.

Einen Bebauungs- und Grünordnungsplan stellt die Gemeinde dann auf, wenn sie beispielsweise ein Neubaugebiet plant. Das Baugesetzbuch bietet den rechtlichen Rahmen für das Verfahren. Im Bauleitplanverfahren nehmen die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung Stellung zu den grünordnerischen Belangen.

Die Bürger sollen rechtzeitig über das Verfahren informiert werden und haben in der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern. Außer den baulichen Festsetzungen wie beispielsweise der Art und Maß der baulichen Nutzung enthält der Bebauungsplan auch grünordnerische Festsetzungen und Hinweise.

So kann beispielsweise ein alter vorhandener Baumbestand in einem Bebauungsplan geschützt werden. Für den Bürger, der in einen Neubau einzieht, enthält der Bebauungsplan Vorschriften und Anregungen für die Umsetzung der Gartenanlage. Beispielsweise findet er Pflanzlisten für Bäume und Sträucher oder Angaben über die Pflanzdichte im Bebauungsplan. Darüber hinaus gibt es auch oft Regelungen für den Versiegelungsgrad von Flächen oder die Gestaltung der Zäune. Den rechtskräftigen Bebauungsplan kann jeder Bürger in der Gemeinde einsehen.

Die Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung haben zwei wesentliche Aufgaben in der Bauleitplanung:

  • sie nehmen Stellung zu den grünordnerischen Belangen in den Bebauungs- und Grünordnungsplänen
  • sie beraten die Landkreisbürger bei der Umsetzung von grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen

Die grünordnerischen Belange sind im Wesentlichen:

  • schützenswerter Baum- und Strauchbestand inkl. Festsetzungen zu dessen Schutz bei Baumaßnahmen (gemäß DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
  • Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern inkl. Pflanzlisten, Pflanzgrößen und Pflanzdichte
  • Durchgrünung von Parkplatzflächen
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Ortsrandeingrünung aus heimischen Gehölzen
  • Spielplätze gemäß DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb,
    wasserdurchlässige Beläge bei Zufahrten, Stellplätze und Lagerflächen

Landschaftsarchitekten und Architekten haben auch die Möglichkeit, die grünordnerischen Festsetzungen vorher mit den Kreisfachberatern für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung abzustimmen.

Ihren Ansprechpartner finden


Frau Dingel
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2432

Fax:

089 / 6221 44-2432

Zimmer:

F 1.59

Bereich:

4.1.2.4

E-Mail:

DingelL [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

DingelL [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Frau Friedinger
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1719

Fax:

089 / 6221 44-1719

Zimmer:

F 1.62

Bereich:

4.1.2.4

E-Mail:

FriedingerT [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

FriedingerT [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.1.2 - Bautechnik
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2734
E-Mail: gruenordnung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2023. aktualisiert.