Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen
Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen. Sie benötigen eine „EU-Lizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.
Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt.
Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
EU-Lizenz
Die EU-Lizenz wird für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat der Europäischen Union (EU) ausgestellt.
Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (= geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t zulässigen Gesamtgewichtes).
Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar.
Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz ist, dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist und der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der IHK gemäß BerufszugangsVO GüKG nachgewiesen. Hierüber können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer in München (Tel. 089 5116-0) erkundigen.
Die Lizenz wird auf 10 Jahre befristet erteilt und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr (vgl. § 3 GüKG).
Erteilung von nationalen Erlaubnissen für Transportunternehmer
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.5 t (einschließlich Anhänger) ist in der Bundesrepublik Deutschland (=national) erlaubnispflichtig.
Zusätzlich gibt es weitere Transportarten, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen. Auch der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (Tel. 089 12603-0) meldepflichtig.
Anhaltspunkte, ob Sie der Erlaubnispflicht unterliegen, entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Güterkraftverkehr des Landratsamtes München.
Die Erlaubnis wird dem Unternehmer auf 10 Jahre befristet erteilt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind identisch zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz.
Bitte beachten Sie hierzu "Erforderliche Nachweise für eine Güterkraftverkehrsgenehmigung" unter Formulare und Merkblätter.
§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
EU-Lizenz:
- Erteilung/Wiedererteilung der EU-Lizenz: 300,00 Euro
+ Ausstellung einer beglaubigten Kopie: 100,00 Euro - Berichtigung einer Urkunde: 40,00 Euro
- Ersatzausstellung einer Urkunde: 50,00 Euro
Nationale Erlaubnis:
- Erteilung/Wiedererteilung der nationalen Erlaubnis: 250,00 Euro
+ Ausstellung einer Ausfertigung: 80,00 Euro - Berichtigung einer Urkunde: 40,00 Euro
- Ersatzausstellung einer Urkunde: 50,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich. Im Falle einer Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich!
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG) / Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr. 1072 / 2009)
- Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen und beglaubigte Kopien im Güterkraftverkehr
und beglaubigte Abschriften der Gemeinschaftslizenz
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr - (nach Verordnung [EG] Nr. 1071 / 2009, gültig ab 04.12.2011)
- Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Erforderliche Nachweise für eine Güterkraftverkehrsgenehmigung
- Personalliste (Güterkraftverkehr) (PDF nicht barrierefrei)
- Fahrzeugliste (Güterkraftverkehr) (PDF nicht barrierefrei)
- Informationsblatt zum Verkehrsleiter (PDF nicht barrierefrei)
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Frau Thurner
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.02.2024. aktualisiert.