Gutachten - Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beantragen
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten? Mit Nachweis der Antragsberechtigung und Kostenübernahme erstellt der Gutachterausschuss ein Gutachten über den Verkehrswert ihres Objektes.
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist sowie verschiedene Behörden und Gerichte.
Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.
Verpflichtend einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Antragsberechtigung
- Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers
- Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (ohne Abteilung III)
- Lageplan i. M. 1:1000
Zusätzliche verpflichtende Unterlagen für bebaute Grundstücke:
- genehmigte Baupläne
Zusätzliche verplichtende Unterlagen für Teileigentum:
- Aufteilungsplan
- Beschlusssammlung über die Wohnungseigentümerversammlung
Weitere Unterlagen:
- Miet-/Pachtverträge und / oder sonstige privatrechtliche Vereinbarungen zur Grundstücksnutzung
- Aufstellung der Wohnungs-/Gebäudegrößen, Bauzeichnungen
- weitere objektspezifische Unterlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) § 193
- Gutachterausschussverordnung – (BayGaV) § 14, § 15
- Immobilienwertermittlungsverordnung – (ImmoWertV)
Gemäß § 15 Gutachterausschussverordnung – BayGaV
Die Erstellung eines Gutachtens muss schriftlich beantragt werden.
- Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern
- § 15 Gebühren und Auslagen für Gutachten
Bayerische Staatskanzlei - Bayern.Recht
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.12.2024. aktualisiert.