Halterauskunft beantragen

Die Zulassungsstelle kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilen. Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

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Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Anfrage: kurze Sachverhaltsdarstellung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

ab 5,00 €

Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2025. aktualisiert.