Halterauskunft beantragen
Die Zulassungsstelle kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilen. Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
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Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze Sachverhaltsdarstellung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
ab 5,00 €
Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Anfahrt
Aufgrund einer Asylbewerberunterkunft stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2025. aktualisiert.