Heilberufe anmelden und abmelden

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig oder freiberuflich im Landkreis München ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt München-Land im Landratsamt München zu melden.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?
Für freiberuflich tätige Einzelpersonen ohne eigene Praxis gilt:
Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis München liegt, ist das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land zuständig.
Für Einzelpersonen oder Gemeinschaften mit eigener Praxis gilt:
Wenn sich Ihr Praxissitz im Landkreis München befindet, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land.
Um herauszufinden, ob Sie im Landkreis München wohnen oder Ihr Praxissitz dort liegt, besuchen Sie die Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München.
Wichtig:  Wenn Ihre Postleitzahl im Bereich 80000 - 81999 liegt, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt der Stadt München. Sie erreichen dieses unter der Telefonnummer 089 / 233-96300.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.