Heilberufe anmelden und abmelden

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig oder freiberuflich im Landkreis München ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt München-Land im Landratsamt München zu melden.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?
Für freiberuflich tätige Einzelpersonen ohne eigene Praxis gilt:
Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis München liegt, ist das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land zuständig.
Für Einzelpersonen oder Gemeinschaften mit eigener Praxis gilt:
Wenn sich Ihr Praxissitz im Landkreis München befindet, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land.
Um herauszufinden, ob Sie im Landkreis München wohnen oder Ihr Praxissitz dort liegt, besuchen Sie die Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München.
Wichtig:  Wenn Ihre Postleitzahl im Bereich 80000 - 81999 liegt, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt der Stadt München. Sie erreichen dieses unter der Telefonnummer 089 / 233-96300.

Alle Personen, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig oder freiberuflich im Landkreis München ausüben, sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt München-Land des Landratsamtes München zu melden.

Wenn Sie im Landkreis München einen der folgenden Berufe selbstständig ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.

Berufe, die zur Anmeldung verpflichtet sind:

  • Altenpfleger freiberuflich / Altenpflegerin freiberuflich
  • Anästhesietechnischer Assistent (ATA) / Anästhesietechnische Assistentin (ATA)
  • Diätassistent / Diätassistentin
  • Ergotherapeut / Ergotherapeutin
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger freiberuflich / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin freiberuflich
  • Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich / Gesundheits- und Krankenpflegerin freiberuflich
  • Hebamme / Entbindungshelfer
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Kinderkrankenpfleger freiberuflich / Kinderkrankenschwester freiberuflich
  • Krankenpfleger freiberuflich / Krankenschwester freiberuflich
  • Logopäde / Logopädin
  • Masseur und med. Bademeister / Masseurin und med. Bademeisterin
  • med. Fußpfleger / med. Fußpflegerin
  • Medizinisch-Technischer-Assistent (MTA) / Medizinisch-Technische-Assistentin (MTA)
  • Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin
  • Operationstechnischer Assistent (OTA) / Operationstechnische Assistentin (OTA)
  • Orthoptist / Orthoptistin
  • Pflegefachmann freiberuflich / Pflegefachfrau freiberuflich
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) / Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
  • Physiotherapeut / Physiotherapeutin
  • Podologe / Podologin

 Was müssen Sie melden?

  • Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung
  • Anschrift Ihrer Niederlassung im Landkreis München
    Falls Sie ambulant tätig sind, reicht Ihre Wohnanschrift aus; diese muss jedoch im Landkreis München liegen.
  • Alle Änderungen, zum Beispiel:
    • Namensänderung
    • Umzug
    • Praxisverlegung
    • Beendigung der Praxis oder der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit

Die Meldepflicht beim Gesundheitsamt München-Land gilt ausschließlich für selbstständig tätige Heilberufe. Angestellte Heilberufe sowie Inhaber von Einrichtungen, die selbst keinen Heilberuf ausüben und auch nicht über eine eigene Heilberufsbezeichnung verfügen, sind nicht meldepflichtig.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Inhaber von Einrichtungen ohne Heilberuf verpflichtet sind, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.

Wie können Sie die Meldung vornehmen?

  • Persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie online einen Termin und legen Sie Ihre Unterlagen beim Gesundheitsamt vor.
  • Postversand
    Senden Sie alle Unterlagen per Post an das Gesundheitsamt.
  • Online-Antrag
    Hier können Sie Ihre Unterlagen einscannen und sie direkt digital an das Gesundheitsamt übermitteln.

Wichtiger Hinweis:
Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro belegt werden.

Hinweis auf geltende Hygienevorschriften

Bitte beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Hygiene und Infektionsprävention:

Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend mit diesen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen.

  • Meldebogen bzw. Anmeldung:
    • Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker verwenden bitte das Formular
      "Meldebogen für Heilpraktiker - auch beschränkt auf die Gebiete Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie und Psychotherapie".
    • Freiberufliche oder selbständige Pflegefachkräfte verwenden bitte das Formular
      "Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit als freiberufliche Pflegefachkraft" gemäß Artikel 10 und 16 GDG (Gesundheitsdienstgesetz).
    • Alle anderen Heilberufe verwenden bitte das Formular
      "Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit in einem gesetzlich geregelten Heilberuf" gemäß Artikel 10 GDG (Gesundheitsdienstgesetz).
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (eine einfache Kopie des Dokuments ist ausreichend):
    • Für alle Heilberufe, außer Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker, ist eine Urkunde erforderlich, die die Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweist.
    • Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker müssen den ausgestellten Bescheid der zuständigen Behörde vorlegen, in dem die Überprüfung erfolgte.
    • Optional kann zusätzlich eine Schmuckurkunde vorgelegt werden, die ebenfalls die Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung belegt.
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Artikel 10 GDG (eine Kopie der vollständigen Police ist ausreichend).
  • Änderungen:
    • Bitte nutzen Sie für alle Änderungen ausschließlich dieses Formular:
      "Änderungsmitteilung für selbstständige und freiberufliche Heilberufe" gemäß Art. 10 und 16 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)
  • Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
  • GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (siehe Formulare und Merkblätter)
  • GDG: Art. 16 Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege (siehe Formulare und Merkblätter)

Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen, An-, Um- und Abmeldebestätigungen: 18,00 Euro

Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher online einen Termin.

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Herr Lindt
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089 / 6221-1987

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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.2.1 - Gutachtenwesen, BtM-Überwachung, Medizinalaufsicht, Meldewesen Impfschaden
Mariahilfplatz 17
81541 München

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Telefon: 089 6221-1000
Fax: 089 6221-1164
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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.01.2025. aktualisiert.