Heizöllagerung anzeigen

Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.

Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies beim Landratsamt München, Fachbereich - Wasserrecht und Wasserwirtschaft, anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.

Für die Anzeige benötigen Sie das Formular "Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen".

Unterirdische Behälter müssen Sie alle 5 Jahre von einem nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AwSV bestellten Sachverständigen prüfen lassen. In Wasserschutzgebieten ist dies alle 2 1/2 Jahre vorgeschrieben. Oberirdische Behälter ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l sind vor Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung, oberirdische Behälter von mehr als 10.000 l darüber hinaus wiederkehrend alle 5 Jahre und zur Stilllegung prüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten unterliegen Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l bereits der wiederkehrenden Prüfpflicht.

Zusätzlich erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe (AwSV)

Anzeige: keine
Sachverständigenprüfung: erhebt der Sachverständige selbst

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Ihren Ansprechpartner finden


Frau Carpignano
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2692

Fax:

089 / 6221 44-2692

Zimmer:

F 2.27

Bereich:

4.4.2

E-Mail:

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Frau Scheibe
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2632

Fax:

089 / 6221 44-2632

Zimmer:

F 2.27

Bereich:

4.4.2

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ScheibeA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

ScheibeA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2215
E-Mail: wasserrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2024. aktualisiert.