Heizöllagerung anzeigen
Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.
Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies beim Landratsamt München, Fachbereich - Wasserrecht und Wasserwirtschaft, anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank.
Für die Anzeige benötigen Sie das Formular "Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen".
Unterirdische Behälter müssen Sie alle 5 Jahre von einem nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AwSV bestellten Sachverständigen prüfen lassen. In Wasserschutzgebieten ist dies alle 2 1/2 Jahre vorgeschrieben. Oberirdische Behälter ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l sind vor Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung, oberirdische Behälter von mehr als 10.000 l darüber hinaus wiederkehrend alle 5 Jahre und zur Stilllegung prüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten unterliegen Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l bereits der wiederkehrenden Prüfpflicht.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe (AwSV)
Anzeige: keine
Sachverständigenprüfung: erhebt der Sachverständige selbst
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
- Sachverständige für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Bundesministerium der Justiz
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Carpignano
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Frau Scheibe
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089 / 6221 44-2632
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ScheibeA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2215 |
E-Mail: | wasserrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2024. aktualisiert.